Schwangerschaftsbegleitung

Sie dürfen entscheiden, wie Ihre Begleitung in der Schwangerschaft aussehen soll.

Die Betreuung der Schwangerschaft kann durch eine Hebamme und/oder einer Gynäkologin erfolgen. Die Kontrollen können in Absprache zwischen Hebamme und Ärztin auch aufgeteilt werden. Ultraschalluntersuchungen macht Ihre Gynäkologin (1. Ultraschall 12.-14.Schwangerschaftswoche, 2. US 20-23.SSW).

Die Krankenkasse übernimmt 7 Schwangerschaftskontrollen. Bei einer Risikoschwangerschaft dürfen mehr durchgeführt werden und diese werden von den Krankenkassen übernommen.

Wünschen Sie die Kontrollen durch mich und Ihrer Gynäkologin oder hätten Sie gerne eine begleitende Beratung, aromatherapeutische Unterstützung und/oder einen Austausch mit einer Hebamme, dann dürfen Sie sich jederzeit bei mir melden.